Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ricciardi SILARYONproduction – Pfingstweidstrasse 98, 8005 Zürich, CHE-339.513.803
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Ricciardi SILARYONproduction, einschliesslich Projekte, die unter der Marke Show Vision angeboten werden. Für spezielle Leistungen im Bereich Ablaufregie, Showdirection und Content-Produktion gelten ergänzend die AGB von Show Vision (eine Marke von Ricciardi SILARYONproduction).
2. Angebote und Vertragsabschluss
Eine Offerte ist 20 Tage ab Erstellungsdatum gültig, sofern kein anderer Termin angegeben ist. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde diesen schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Eine mündliche Zusage wird durch SILARYONproduction per E-Mail bestätigt. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 3 Arbeitstagen, gilt der Auftrag als genehmigt.
3. Film- und Videoproduktion
3.1 Vereinbarung und Leistungsumfang: Die Filmproduktion erfolgt gemäss Absprachen und dem im Angebot definierten Leistungsumfang.
3.2 Verantwortlichkeiten: SILARYONproduction ist für die technische und gestalterische Umsetzung verantwortlich. Die inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit sowie sämtliche Rechteklärungen (Musik, Marken, Persönlichkeitsrechte usw.) liegen beim Auftraggeber.
3.3 Verzögerungen und Mehraufwand: Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zu Mehrkosten nach effektivem Aufwand.
3.4 Änderungswünsche: Änderungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs führen zu Zusatzkosten. Bei erheblichen Abweichungen kann SILARYONproduction vom Vertrag zurücktreten; bis dahin entstandene Kosten trägt der Auftraggeber.
3.5 Bereitstellung von Materialien: Auftraggebermaterial muss termingerecht, vollständig und in verwertbarer Qualität vorliegen; der Auftraggeber bestätigt die dafür nötigen Rechte und deren Übertragung zur Weiterverarbeitung. Aufbereitungen/Konvertierungen werden separat verrechnet.
3.6 Musik und Toneffekte: Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt SILARYONproduction Musik/Sounddesign. Spezifische Musikwünsche vor Drehbeginn; nach Start der Postproduktion keine Musikänderungen.
3.7 Abnahme: Musterfassung zur Prüfung; Beanstandungen innert 10 Tagen schriftlich, danach gilt die Leistung als abgenommen. Künstlerische Differenzen sind kein Mangel; Geschmacksretouren ausgeschlossen.
3.8 Immaterialgüterrechte: Rohmaterial, Konzepte, Skripte, Entwürfe und Zwischenprodukte bleiben Eigentum von SILARYONproduction. Referenznutzung (Website, Portfolio, Social Media, Showreels) ist zulässig, sofern nicht anders vereinbart.
3.9 Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt sämtliches geliefertes/erstelltes Material Eigentum von SILARYONproduction; Nutzung kann bei Zahlungsverzug untersagt werden.
4. Fotografie
4.1 Verwendung: Nutzung nur im vereinbarten Zweck/Zeitraum; bei abweichender Nutzung 150 % des SAB-Tarifs.
4.2 Nutzungsrecht: Keine Weitergabe/Unterlizenzierung ohne schriftliche Zustimmung.
4.3 Namensnennung: Urhebervermerk © SILARYONproduction bei jeder Veröffentlichung; bei Weglassung zusätzlich 50 % des vereinbarten Honorars als Entschädigung.
4.4 Urheberrecht: Es gilt das URG.
5. Rechte Dritter
5.1 Personenrechte: Zustimmung abgebildeter Personen liegt beim Auftraggeber.
5.2 Objekte/Orte: Keine Rechte Dritter dürfen verletzt werden.
5.3 Freistellung: Der Auftraggeber stellt SILARYONproduction von Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstössen gegen 5.1/5.2 entstehen.
6. Haftung und Mietmaterial
6.1 Haftung: Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn.
6.2 Miet-/Technikmaterial: Sorgfältige, bestimmungsgemässe Nutzung; bei Verlust/Beschädigung/Zerstörung trägt der Auftraggeber volle Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten; bei Totalschaden/Diebstahl Neuwert. Risiko während Mietdauer beim Auftraggeber. Versicherung nur bei schriftlicher Vereinbarung.
6.3 Produktionsausfälle: Keine Haftung für Ausfälle durch technische Defekte, Strom, Witterung oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
7. Zahlungsbedingungen
Zahlung innert 10 Tagen netto, sofern nicht anders vereinbart. Verzug: 5 % p. a. Verzugszinsen. Bei Ausständen können Leistungen zurückgehalten werden.
8. Stornierung
Bei Stornierung durch den Auftraggeber:
– bis 21 Tage vor Dreh-/Eventbeginn: 25 %
– bis 14 Tage vor Beginn: 50 %s
– ab 7 Tage vor Beginn: 100 %
Bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten von Ricciardi SILARYONproduction (z. B. Konzeptentwicklung, Planung, Content-Erstellung, Kommunikation, Vorbereitung, Schnittarbeiten, Dispositionen) sind in jedem Fall vollumfänglich zu vergüten – unabhängig vom Stornotermin.
Bereits gebuchte oder vertraglich gebundene Fremdleistungen (z. B. Personal, Mietmaterial, Locations, Technik, Fahrzeuge, Reise/Übernachtung) werden immer vollständig verrechnet – auch wenn Drittanbieter nur Teilbeträge/Stornogebühren verlangen.
9. Datenverarbeitung und Datenschutz
Personendaten werden vertraulich gemäss DSG und – soweit anwendbar – DSGVO verarbeitet. Aufnahmen von Personen nur im vereinbarten Rahmen. Rohdaten, Projektdaten und Backups werden standardmässig 90 Tage nach Projektabschluss gelöscht, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
10. Einsatz von KI und Automatisierung
Einsatz moderner Tools/KI (z. B. Schnitt, Farbkorrektur, Voice-Over) zur Effizienz-/Qualitätssicherung; sofern keine gegenteilige Vereinbarung besteht, gilt dies als akzeptiert.
11. Änderungen
Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
13. Daten & Archivierung
Projekt-, Ablauf- und Contentdaten werden bis zu 90 Tagen nach Projektabschluss gespeichert; längere Aufbewahrung nur nach schriftlicher Vereinbarung. Keine Haftung für Datenverlust nach Ablauf dieser Frist.
14. Referenzen
Ricciardi SILARYONproduction darf Projekte – auch wenn sie unter der Marke Show Vision geführt wurden – als Referenz nennen (Titel, Logo, Showbilder), sofern keine gegenteilige Vereinbarung besteht. Inhalte unter NDA werden nicht veröffentlicht.
Stand: März 2024 – Ricciardi SILARYONproduction (CHE-339.513.803)